Kündigung
Eine Kündigung ist immer zum Quartalsende möglich. Sie muss spätestens am letzten Tag des mittleren Quartalsmonats schriftlich eingegangen sein.
Beispiel: Die Kündigung zum 30.09. muss also am 30.08. vorliegen.
Es genügt ein formloses Schreiben per Email oder über unser Kontaktformular:
In Härtefällen, kann die Kündigung auch nach Absprache mit der Abteilungsleitung vorzeitig erfolgen.